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Abschaffung Kinderreisepass zum 01.01.2024


Die Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen darf nur noch bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit (maximal 12 Monate). Für Minderjährige wird ab dem Jahr 2024 ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt. Grundsätzlich gilt: Bei Reisen innerhalb der EU ist ein Personalausweis ausreichend. Außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass notwendig (nähere Informationen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).

Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr in Reisepässen und Personalausweisen verpflichtend ist und daher diese Dokumente nur persönlich beantragt werden können.

Schauen Sie bitte rechtzeitig nach der Gültigkeit der Kinderreisepässe. Die Lieferzeit für Ausweise beträgt derzeit ca. 2 bis 3 Wochen und für Reisepässe ca. 4 Wochen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie von unseren Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.

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